07er-Merkblätter in Landessprache fürs Ausland
Die Initiative Kulturgut Mobilität (IKM) hat für alle Besitzer eines roten 07er Kennzeichens Merkblätter für Fahrten ins Ausland erstellt. Diese Merkblätter sind in englisch, französisch, italienisch, holländisch und polnisch verfasst. Sollte es also aufgrund des Kennzeichens zu Irritationen mit den Gesetzeshütern vor Ort kommen, so können diese Merkblätter vorgelegt werden. Eine sehr gelungene Aktion der Initiative Kulturgut Mobilität!
Infos im Internet unter www.kulturgut-mobilitaet.de (zu finden unter dem Menüpunkt: Dokumente/Verschiedenes)
Aktuelle Informationen zum Oldtimerkennzeichen
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Rotes Oldtimerkennzeichen (S-07...) Die Kennzeichenart wurde geschaffen für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Fahrzeuge bedürfen hierfür weder einer Betriebserlaubnis noch eines amtlichen Kennzeichens, wenn rote Kennzeichen verwendet werden. Die Nutzung ist demgemäß nur für Fahrten zu und von Oldtimer-Veranstaltungen und -Ralleys sowie für Fahrten zur Prüfung, Erprobung und Überführung der betreffenden Fahrzeuge gestattet. Voraussetzungen und Bedingungen - Alter mind. 30 Jahre (ab Tag der ersten Zulassung) - Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO - Versicherungspflicht - Fahrtenbuchpflicht - keine HU- und AU-Pflicht Für Oldtimer-Sammler besteht die Möglichkeit, das zugeteilte Kennzeichen wechselweise an verschiedenen Fahrzeugen zu führen. Keine Gewerbeausübung mit dem Fzg. gestattet! Keine reguläre Zulassung! Auslandsfahrten auf eigene Verantwortung. Kosten: Zulassungsgebühr in Höhe von 100,- € zzgl. Kosten für die Kennzeichenschilder Kfz-Steuer Pkw: 191,73 € (jährlich) Krad: 46,02 € (jährlich) Wichtig! Ab 01.03.2007 wird ein Gutachten nach §23 benötigt (Oldtimergutachten). Ohne dieses Gutachten ist KEINE Zulassung auf 07er-Nummer möglich! Stand 08|2008 |
H-Kennzeichen (S-...H) Das Oldtimerkennzeichen wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die auf Grund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge erhalten haben. Derartige Fahrzeuge sind historische Sammlerstücke, die in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt werden. Voraussetzungen und Bedingungen - Alter mind. 30 Jahre (ab Tag der ersten Zulassung) - guter Pflege- und Erhaltungszustand - Fahrzeugausrüstung weitestgehend im Originalzustand - Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO - HU-Pflicht - AU-Pflicht (Benziner ab 01.07.1969, Diesel ab 01.01.1977) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer ist die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung erforderlich. Keine Gewerbeausübung mit dem Fzg. gestattet. Reguläre Zulassung. Kosten: Zulassungsgebühr abhängig vom Zulassungsstatus des Fzgs. (20,- bis 40,- €) zzgl. -Kosten für die Kennzeichenschilder Kfz-Steuer Pkw: 191,73 € (jährlich) Krad: 46,02 € Gährlich) Stand 08|2008 |
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